Staatlich anerkannter bzw. geprüfter Übersetzer ist eine geschützte Berufsbezeichnung, die man nur nach bestandener Prüfung führen darf. Sie gilt als Äquivalent zu einem Abschluss (B. A./M. A. oder Diplom) in einem Übersetzungsstudiengang. Die Prüfung zum staatlich anerkannten Übersetzer kann man bei der IHK oder an privaten Instituten, meist nach einer schulischen Ausbildung, ablegen. Für die staatliche Prüfung liegt die Messlatte noch höher, z. B. muss man Berufserfahrung als Übersetzer oder einen Abschluss in der jeweiligen Sprache vorlegen. Diese Prüfung wird in den Prüfungsämtern der einzelnen Bundesländer durchgeführt. Die staatliche Prüfung gilt auch als Voraussetzung, um bei Gericht allgemein beeidigt/ermächtigt zu werden.
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