Eine beeidigte bzw. beglaubigte Übersetzung darf nur von einem entsprechend beeidigten Übersetzer angefertigt werden. Dieses Zertifikat ermächtigt den Übersetzer dazu, Bescheinigungen wie Urkunden, Zeugnisse jeder Art, amtlichen Eintragungen usw. zu übersetzen und deren Korrektheit zu bestätigen. Mit einem Stempel wird damit auch ein übersetztes Dokument im Ausland als gültig anerkannt, was bei internationalen Verträgen, Ausreisepapieren und ähnlichen Unterlagen eine hohe Relevanz hat.
Synonym: beeidigte Übersetzung